Nachlassregelungen

Vorausschauend vererben

 

Wenn Sie Ihr Vermögen später nicht nach der gesetzlichen Erbfolge verteilen möchten, ist es ratsam, entsprechend rechtzeitig zu handeln. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag bestimmen Sie über Ihre Hinterlassenschaft.

Das Testament muss handschriftlich verfasst werden. Darüber hinaus muss es mit vollem Namenszug unterschrieben werden sowie den Ort und das Datum enthalten. Eine professionelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar kann mögliche Unklarheiten später vermeiden.

Bitte beachten Sie:

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

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